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schulung1Grundkurs für neue Mitarbeiter. Natürlich bieten wir Ihnen auch die jährliche Unterweisung an.
Die Berufsgenossenschaft schreibt in ihren Unfallverhütungsvorschriften •29 BGV D6 vor, dass nur ausgebildete Personen zum Führen eines Krans beauftragt werden dürfen, die unterwiesen sind und ihre Befähigung nachgewiesen haben. Der Lehrgang vermittelt die Kenntnisse und Fähigkeiten, die zum sicheren Betrieb des Krans erforderderlich sind und schließt mit Erwerb des Befähigungsnachweises ab.

Inhalte der Schulung

  • Grundsätzliches für den Kraneinsatz
  • Physikalische Grundlagen
  • Sicherheitseinrichtungen
  • Prüfungen von Kranen und Lastaufnahmeeinrichtungen
  • Besonderheiten von Kranarten
  • Verkehrswege / Lagern und Stapeln
  • Umgang mit Lasten
  • Sondereinsätze von Lasten
  • Verhalten bei Störungen / Stillsetzen
  • Abschlusstest - Theorie
  • Einweisung am Kran
  • Fahrübungen mit und ohne Last
  • Abstützen des Krans
  • Absetzen nach Handzeichen
  • Abschlusstest - Praxis

Abschluss

Nach erfolgreicher Teilnahme erfolgt die Aushändigung des Kranführerausweises.
Dieser Ausweis gilt bei der Berufsgenossenschaft als der geforderte Befähigungsnachweis.
Die Teilnahme wird des weiteren mit einer Urkunde bescheinigt.

Teilnehmerkreis
Personen, die mit Kranen arbeiten.

Dauermeisterhand

Je nach Teilnehmerzahl 1 bis 3-tägiger Tageslehrgang, je 9 Unterrichtsstunden.

Teilnehmervoraussetzungen
Mindestens 18 Jahre, gutes Sehvermögen.

Prospekt Krankomplettservice

Service-Kalkulator

Warner Service App

serviceapp

Inspektions Kalkulator ab 01/12

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