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Befähigte Person zur Prüfung von Turmdrehkranensicherheit3

Die regelmäßige Prüfung von Turmdrehkranen.
In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Unfallverhütungsvorschrift BGV D6 ist die regelmäßige Prüfung von Turmdrehkranen vorgeschrieben. Jeder Betreiber von Turmdrehkranen ist verpflichtet, den Kran regelmäßig durch einen Sachkundigen zu lassen  – und darüber Nachweis zu führen.

Sicherheit und Wirtschaftlichkeit - kein Problem.
Sicherheit muss über allem stehen. Nur vorbeugend instand gehaltene und regelmäßig sachkundig geprüfte Turmdrehkrane sind Voraussetzung für unfallfreies und wirtschaftliches Arbeiten. Insofern garantieren stets betriebssichere Turmdrehkrane geringe Ausfallzeiten und damit dauerhafte Einsatzbereitschaft.

Der Begriff des Sachkundigen wurde duch den Begriff befähigte Person ersetzt.
Befähigte Personen sind Personen, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügen.
Der Arbeitgeber muss befähigte Personen mit der Prüfung von Arbeitsmitteln auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung nach • 3 BetrSichV beauftragen, wenn zutreffende Bestimmungen der •• 10, 11, 14, 15 und 17 sowie des Anhangs 2 Nr. 5.2 und des Anhangs 4 Teil A Nr. 3.8 der BetrSichV zur Anwendung kommen.

Wir führen die erforderlichen Prüfungen mit unseren "befähigten Personen" für Sie durch und bilden auch Ihre Mitarbeiter zu "befähigten Personen" aus.

Teilnehmerkreis
Meister und Ingenieure, die Bereitstellung, Einsatz und Prüfungen der Krane organisieren. Werkstattpersonal, Monteure und Maschinenführer, die die Prüfungen durchführen.

Schulungsinhalte:

Die befähigte Person:
Voraussetzungen, Anforderungen, Haftungsfragen

Die regelmäßige Prüfung von TDK :

  • Rechtsgrundlagen
  • EG-Maschinenrichtlinie / CE-Kennzeichnung
  • Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Gefährdungsbeurteilungen
  • BGV D6, BGV D8, BGG 905, BGR 500 und andere berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Regeln
  • EN 12999, EN 14439 sowie weitere EN- und DIN-Normen
  • Besondere Prüfhinweise für Turmdrehkrane und LKW-Ladekrane
  • Zusätzliche Prüfhinweise für Kranseile, Lastaufnahmeeinrichtungen und Hydraulikleitungen
  • Handhabung von Abnahmeprotokollen / Prüfsiegeln (Dokumentationspflicht)
  • Prüfung von Kranbauteilen (Muster)

Praktische Übungen:
Prüfung und Bewertung eines Turmdrehkrans und LKW-Ladekrans in Arbeitsgruppen unter fachkundiger Anleitung mit Dokumentation der Prüfergebnisse.

Dauer:
2 Tage

Abschlusstest

Prospekt Krankomplettservice

Service-Kalkulator

Warner Service App

serviceapp

Inspektions Kalkulator ab 01/12

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