Ausbildung zum Steuern eines Gabelstaplers
Grundkurs für neue Mitarbeiter. Natürlich bieten wir Ihnen auch die jährliche Unterweisung an.
Die Berufsgenossenschaft schreibt in ihren Unfallverhütungsvorschriften • 7 BGV D27 vor, dass nur ausgebildete Personen zum Steuern eines Gabelstaplers beauftragt werden dürfen. Ebenso verlangt dies die ISO DIN EN 9000 ff. Das Ausbildungsziel liegt in der Erlangung des Fahrausweises!
Inhalte der Schulung
- Einblick in die Rechtsvorschriften, insbesondere Unfallverhütungsvorschriften
- Aufbau und Antriebsarten von Flurförderzeugen
- In- und Außerbetriebnahme
- Standsicherheit von Gabelstaplern
- Sicherheitsgerechtes Arbeiten
- Abschlusstest - Theorie
- Einweisung am Gabelstapler
- Fahrübungen
- Abschlusstest - Praxis
- Schulungsmaterial
- Leitfaden zur Schulung „Gabelstaplerfahrer"
- Unfallverhütungsvorschriften BGV A 1, D 27
Abschluss
Nach erfolgreicher Teilnahme erfolgt die Aushändigung des Fahrausweises. Dieser Ausweis gilt bei der Berufsgenossenschaft als der geforderte Befähigungsnachweis. Die Teilnahme wird mit einem Zertifikat bescheinigt.
Teilnehmerkreis
Fahranwärter(innen) von Flurförderzeugen, Einsatzleiter, Sicherheitsbeauftragte.
Dauer
1-tägiger Tageslehrgang, 9 Unterrichtsstunden.
Teilnehmervoraussetzungen
Mindestens 18 Jahre, gutes Sehvermögen (Problemfälle z.B. eingeschränktes Hörvermögen oder Taubheit bitte vorher anmelden).
Extras
Schulungsunterlagen u. Kaffee sowie Kaltgetränke werden bereitgestellt.



















